
Reisesicherheit für Mitarbeiter in Krisengebiete
Für international aufgestellte und im Ausland aktive Unternehmen ist die Reisesicherheit ihrer entsandten Mitarbeiter (Expats) ein wesentlicher Baustein für den Erfolg. Expats und Geschäftsreisende können in vielen Ländern erheblichen Risiken durch Überfälle, Erkrankungen, politische Unruhen oder Terroranschläge ausgesetzt sein, weshalb sich Unternehmen und die Arbeitssicherheit damit beschäftigen sollte.
Wie schnell sich Situationen ändern können, erleben wir seit beginn des Krieges in der Ukraine.
Für die meisten in der Arbeitssicherheit tätigen Personen gilt die Entsendung von Expats als Herausforderung, weil oft das notwendige Wissen für sicherheitsgerechtes Verhalten in einzelnen Regionen der Erde fehlt. Hinzu kommt die Aufgabe bestmögliche Lösungen für unterschiedliche Bedrohungsszenarien zu entwickeln und alles in eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung zu „gießen“.
Arbeitssicherheitsverantwortliche und Unternehmensentscheider sollten die Gefahren, denen die zu entsendenden Expats ausgesetzt sein können, kennen und verstehen, um die richtigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Bei Entsendungen von Mitarbeitern in ein Land mit besonderen klimatischen Bedingungen, sind die speziellen Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 35 nur ein Teil der Fürsorgepflicht des Unternehmens.
Bei Einsätzen in den kritischen Regionen dieser Welt ist der Arbeitgeber verpflichtet vorab bestens aufzuklären, auf mögliche Gefahren hinzuweisen und für die bestmögliche Absicherung des Expats zu sorgen. Geltung hat diese Informationspflicht selbstverständlich im Vorfeld der Entsendung jedoch auch während des Auslandsaufenthalts.
René A. Rühl, Senior Manager Corporate Security Solutions (Result Group)
Wie sich das Reiserisiko in eine Krisenregion in der Gefährdungsbeurteilung widerspiegelt wird am Ende aufgezeigt.
Der Online-Vortrag ist auf 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt.