Zur betrieblichen Notfallplanung gehört auch die Absicherung der Geschäftsführung in Bezug auf gesetzliche Vertretungen, die für den Fall ernannt werden, wenn der Vollmachtgeber auf Grund eines Unfalls, einer psychischen oder körperlichen Krankheit oder auf Grund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung kurzfristig oder auf Dauer nicht in der Lage sein sollte, das Unternehmen zu führen.
Es gilt die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung beim Ausfall der Unternehmensleitung zu gewährleisten, damit Bevollmächtigte die richtigen Entscheidungen im Sinne der Geschäftsführung treffen können.
90% der mittelständischen Unternehmen haben nicht mit entsprechenden Vollmachten
- Prokura
- Handlungsvollmacht
- Abschlussvollmacht
- Generalvollmacht
- Spezialvollmacht / Vollmacht für einzelne Rechtsgeschäfte für den Fall der Fälle vorgesorgt.
Die Unternehmervollmacht umfasst sowohl
- Einzelunternehmen
- Gesellschafterrechte oder
- Aufgaben als Geschäftsführer
- rechtliche Absicherung und vieles mehr.
Empfehlung: Unternehmervollmachten gehören in die Hände von Juristen, weshalb unsere auf Unternehmensabsicherung spezialisierte Juristin Ansprechpartnerin für Sie ist und Sie professionell und zuverlässig durch den Dschungel der betrieblichen Notfallabsicherung begleitet.