Wer hat denn eine Vollmacht

Bei einem Kurzurlaub mit seinen besten Freunden in Italien wacht der 52-jährige Inhaber eines mittelständischen, sehr erfolgreichen, Unternehmens morgens nicht mehr auf.

Die Todesfallmeldung schockt sowohl die 394 Mitarbeiter, die Kunden wie auch die Geschäftsführung. Als ich am nächsten Morgen zur Beratung ins Unternehmen komme, empfängt mich die Büroleitung einigermaßen gefasst, und trotzdem nach Worten ringend.

Alles ist für die Besprechung mit den vier Geschäftsführern bestens vorbereitet. So sprachlos die Büroleitung ist, so sprachlos sind auch die vier Geschäftsführer.

Jeder der Anwesenden erzählt von seiner Betroffenheit, seinem Unverständnis für den Tod und von seinem Umgang mit dem Schock. Zwischendurch klingeln mehrfach die Mobilfunktelefone der Geschäftsführer: Namhafte, langjährige Kunden rufen an, kondolieren und fragen 24 Stunden nach dem Tod des Inhabers: Wie geht`s jetzt weiter mit der Arbeit?

Das ist eine gute Frage. Selbstverständlich geht´s weiter. Aber wie? Diese Frage steht im großen Besprechungsraum.

Auf meine Frage „Wer von Ihnen hat die Vollmacht, das Unternehmen weiter zu führen?“ schauen sich alle Gesprächsteilnehmer an.

„Du nicht?“ „Du nicht?“ „Du nicht?“ ist aus drei Mündern zu hören. Stille folgt. Keiner der Anwesenden hat eine Vollmacht das Unternehmen weiter zu führen. Keiner hat sich in dem sehr erfolgreichen Unternehmen um das Thema Vollmachten gekümmert.

  • „Keine Zeit, weil wir immer viel zu tun haben!“
  • „Wir haben mal drüber gesprochen, aber dann kam wieder ein Auftrag dazwischen“.
  • „Der Chef war doch noch so jung, was braucht es da eine Vollmacht?“

sind die sinngemäßen Äußerungen der Geschäftsführer. Die Ehefrau und die minderjährigen Kinder des Verstorbenen sind nicht im Unternehmen aktiv.

Nach längerem Schweigen fällt der Büroleitung ein, dass der Verstorbene seit 20 Jahren ganz eng mit seiner Assistentin zusammenarbeitet. Also wird die persönliche Assistentin gefragt, ob sie eine Vollmacht hat. JA! Sie hat seit ein paar Wochen eine Vollmacht, wo sie die wichtigsten Dinge im Unternehmen lenken kann.

ERLÖSUNG!!! In die Gesicht der Anwesenden kommt wieder Farbe. Die Situation und das Unternehmen sind gerettet. Im wahrsten Sinne des Wortes.

Was wäre passiert, wenn keine Unternehmervollmacht vorgelegen hätte?

In dem Fall hätte das Betreuungsgericht einen gesetzlich bestellten Betreuer eingesetzt, weil es im BGB kein automatisches Vertretungsrecht von Erwachsenen, z.B. Ehepartnern gibt.

Tritt der schlimmste Fall ein, wird ein vollkommen Fremder als Berufsbetreuer eingesetzt, unabhängig von der Fähigkeit ein Unternehmen führen zu können. Fehlt eine Unternehmervollmacht kann das sehr schnell zu existenziellen Problemen im Unternehmen führen.

Da die Erstellung der Unternehmervollmacht komplex sein kann, betreut unsere Rechtsanwältin Esther Blau-Bermes die Umsetzung juristisch.

Fazit: Unternehmervollmachten sollten unabhängig vom Alter sehr früh erstellt werden. Unternehmervollmachten sichern den Erhalt des Unternehmens, des Lebenswerks, und der Arbeitsplätze ab. Ganz zu schweigen von der Absicherung der Familie.