Implementierung Notfallmanagement

Notfallplanung ist Chefsache

Hauptverantwortlich für die Notfallplanung und den Aufbau eines funktionierenden Krisenstabs ist die Unternehmensleitung. Der Krisenstab setzt sich je nach Unternehmensgröße aus zuständigen Abteilungen wie Sicherheitsbeauftragter, Personalleitung, Betriebsrat, Unternehmensführung weiteren Mitgliedern des Arbeitsschutzausschuss (ASA) zusammen. Externe Beteiligte am Krisenstab können z. B. Polizei, Rettungskräfte und eingebundene Behörden sein.

Delegieren an Mitarbeiter und den ASA fördert erfahrungsgemäß die Akzeptanz bei der Implementierung des Notfallplans. Die Unternehmensleitung und die Mitglieder des ASA legen die Vorgaben wie konkrete Schutzziele, Zielsetzung der Maßnahmen, Schritte zur Erreichung der Zielsetzung, fachliche Kompetenzen, personelle Zuständigkeiten, Bereitstellung finanzieller wie personeller Mittel und zusätzlich notwendige externe Unterstützung fest.

Ob sich Prävention lohnt ist an den eigenen Zahlen ablesbar.

Üben! Üben! Üben!

Ein Krisenstab ist nur so gut, wie er denn regelmäßig praktische Übungen durchführt, um bestens vorbereitet zu sein, was dazu dient nicht zum Spielball der jeweiligen Zielgruppen zu werden und Sicherheit in der Krise auszustrahlen. Üben dient der Verfestigung von koordinierten Abläufen und Handlungsoptionen um im Notfall ohne Reibungsverlust aktiv werden zu können.

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Erstellung eines Notfallplans

Im Notfallplan sind alle Maßnahmen, Mittel und Abläufe aufgelistet und festgelegt. Ein Notfallplan ist kurz und unmissverständlich formuliert und beinhaltet den Aufbau des Krisenstabs, Geltungsbereiche, Schutzziele, rechtliche Vorgaben und Ablaufpläne zur Krisenbewältigung wie

  • Einleitung von Sofortmaßnahmen
  • Regeln der Evakuierung (von Mitarbeitern, Sammelplätze, psychosoziale Notfallversorgung der Mitarbeiter)
  • Liste interner und externer Alarm- und Meldewege
  • Ausfall- und Wiederanlaufplanung
  • Zugang zu betriebsspezifischen Unterlagen (z.B. Lagepläne, Versorgungs- und Entsorgungsleitungen, Hydranten…)
  • Behördliche Unterlagen (Genehmigungen, Arbeitsschutz, Prüfberichte…)
  • Vertragsunterlagen (von Versicherungen…)
  • Unternehmervollmacht
  • und einige mehr

In Folge des Notfallplans sind Mitarbeiter zu schulen und zu unterweisen. Erweitert werden sollte der Notfallplan um die Ausfall- und Wiederanlaufplanung um nach einem Notfall die Betriebsabläufe so gut wie möglich aufrecht zu erhalten und den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.

Dokumentation

Alle im Notfall vorgenommenen Schritte und Lösungen sollten zur eigenen Sicherheit und Aufarbeitung mit Ort und Zeit dokumentiert werden. In der Praxis hat sich bewährt präventiv Vordrucke zu entwickeln, die sowohl die Alarmierung, externe Meldung an Behörden und alle Entscheidungen des Krisenstabs beinhaltet. Hinzu kommen Entscheidungen der Rettungskräfte und Behörden, plus der Gesprächsprotokolle mit den dann umgesetzten Maßnahmen.