Persönliche Absicherung der Mitarbeiter
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Die persönliche Absicherung der Mitarbeiter durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist sehr wichtig, geht es doch um die Selbst- und Fremdbestimmung im Fall einer Erkrankung.
Die Patientenverfügung regelt Situationen der medizinischen Behandlung wenn der Betroffene seinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann.
Geregelt werden können Verbote z.B. lebensverlängernde oder lebenserhaltende Maßnahmen die nicht ausschließlich die Linderung von Leiden zum Ziel haben, anzuwenden.
Im 2. Schritt werden Regelungen aufgestellt, was der Betroffene an medizinischer Behandlung verlangt, wie lindernde pflegerische Maßnahmen, lindernde ärztliche Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung von Schmerzen, Luftnot Angst und vielem mehr.
In der Vorsorgevollmacht wird geregelt, wer den Vollmachtgeber rechtlich in welchen Bereichen vertreten soll, weil es kein automatisches Vertretungsrecht unter Erwachsenen gibt. Um einen Bevollmächtigten zu benennen, braucht es 100% Vertrauen in die Person.
Arbeitgeber können als Benefit für ihre Mitarbeiter eine Veranstaltung im Unternehmen anbieten, was bei den Mitarbeitern sehr gut angenommen wird.
In den letzten Jahren haben wir viele Vorträge diesen Inhalts z.B. für eine große Betriebskrankenkasse, vor Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am jeweiligen Standort, gehalten.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer bekommt Unterlagen auf Basis des Bundesjustizministeriums, Informationen zu Beurkundung/Beglaubigung, Sorgerechtsverfügung, Organspende und jede Menge Tipps.
Die Vorträge sind keine Rechtsberatung sondern eine Informationsveranstaltung!