40 Tage Trauer

Beitrag vom 19.01.2015

Heute kondolieren viele politische Führer der saudischen Königsfamilie zum Tod von König Abdullah. Die Staatstrauer ist in Saudi-Arabien auf 40 Tage angesetzt. Einige andere Regierungen haben auch Trauerzeiten ausgerufen. In Bahrain und Jordanien sind es 40, in Ägypten sieben und in den Vereinigten Arabischen Emiraten drei Tage.

 

Zahlen im Kontext

  • Die Anzahl 40 taucht im moslemischen Trauerkontext öfters auf, da 40 Tagen nach dem Tod ein Totenmahl gehalten werden soll. Daran nehmen Angehörige, Nachbarn und manchmal das ganze Dorf teil.
  • Das Haus und/oder die Wohnung des Verstorbenen gelten für den engsten Familienkreis drei Tage als Trauerhaus.
  • Die Trauerzeit z.B. einer Witwe darf vier Monate und zehn Tage dauern.

 

Wechseln wir auf die Unternehmensseite

  • Wie agieren Sie als Unternehmensleitung, Personalleitung oder Führungskraft bei Trauer- und Todesfällen wenn muslemische Mitarbeiter oder muslemische Kunden betroffen sind?
  • Was unternehmen Sie wenn Sie vom Tod eines muslemischen Mitarbeiters hören?
  • Kondolieren Sie schriftlich oder mündlich?
  • Fahren Sie bei der Familie vorbei und bieten Unterstützung an?
  • Gehen Sie zur Beerdigung?
  • Wie gut kennen Sie sich in der religiösen Welt Ihrer muslemischen Mitarbeiter aus?

Schon lange arbeiten wir mit Menschen unterschiedlichster Herkunft und Religion eng zusammen. Kommt es zu Trauerfällen in den Familien der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund erleben wir noch mehr Unsicherheit, als beim Todesfall in dem uns bekannten Kulturkreis. Um diesen Situationen sicherer zu begegnen hat DITIB-Zentrum für Soziale Unterstützung e.V einen lesenswerten Ratgeber „Sterbebegleitung und Tod im Islam“ veröffentlicht.